An- und Verkaufsuntersuchungen
An- und Verkaufsuntersuchungen bieten dem Käufer bzw. Verkäufer die größtmögliche Sicherheit über den Gesundheitszustand des verkauften Pferdes.
Dabei wird das Pferd nach einem festgelegten, einheitlichen Schema über mehrere Stunden sorgfältig im Ruhe- und Belastungszustand untersucht. Alle Untersuchungsergebnisse werden schriftlich festgehalten. Anschließend erhält der Auftraggeber eine Bescheinigung vom Tierarzt.
Verkaufsuntersuchung
Sie wird zwischen den Kaufvertragsparteien im Kaufvertrag vereinbart. Typischerweise bezahlt der Käufer den Tierarzt, wenn das Pferd gesund ist, anderenfalls der Verkäufer, wenn der Tierarzt gesundheitliche Mängel feststellt. Die Untersuchung muss umgehend nach Übergabe des Pferdes an den Käufer erfolgen.
Ankaufsuntersuchung
Wenn eine Ankaufsuntersuchung vereinbart wurde, ist der endgültige Vollzug des Kaufvertrags abhängig vom Ausgang der tierärztlichen Untersuchung des Pferdes. Kann der Tierarzt bei Untersuchung des Pferdes keinen krankhaften Befund feststellen, wird der Vertrag gültig. Die Bedingung gilt dann auch ohne ausdrückliche Erklärung des Käufers als eingetreten, wenn aufgrund des Untersuchungsergebnisses "nach Treu und Glauben" die Billigung des Käufers erwartet werden kann. Entstehen jedoch aufgrund des tierärztlichen Untersuchungsergebnisses berechtigte Zweifel daran, dass das Pferd frei von Sachmängeln ist, so ist der
Kaufvertrag unwirksam.
Tierärztliche Untersuchung
Anders gelagert ist eine tierärztliche Untersuchung, die der Pferdebesitzer aus eigenem Entschluss und ohne Verabredung mit dem Verkäufer vornimmt. Sie dient allein ihm zur Orientierung und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bestand des Kaufvertrages. Der Umfang der tierärztlichen Untersuchung des Pferdes wird hier zwischen Auftraggeber und Tierarzt vereinbart.