Stute und Fohlen

Stute und Fohlen

Das Gebiet rund um Stuten und ihre Fohlen beginnt mit der Abklärung von Fruchtbarkeitsstörungen (rektale Untersuchung, Ultraschall und Blutuntersuchung sowie ggf. Biopsieentnahme der Gebärmutterschleimhaut), über die Bestimmung des Eisprungs mit künstlicher Besamung, Graviditätsdiagnostik über Geburtshilfe und geht bis hin zur Behandlung der Fohlenkrankheiten.


Tipps für die Haltung der trächtigen Stute


Kontrolluntersuchungen der trächtigen Stute

Ob eine Trächtigkeit vorliegt, kann mit Hilfe einer Ultraschalluntersuchung zuverlässig festgestellt werden.

  1. Erste Ultraschalluntersuchung  zwischen dem 14. und dem 17. Tag nach der letzten Belegung.

  2. Zweite Untersuchung ca. 25 Tage nach der Bedeckung. Bei dieser Untersuchung ist es in den meisten Fällen möglich, Zwillinge zu erkennen. Geeignete Maßnahmen können ergriffen werden.

  3. Ab dem 45. bis um den 90. Trächtigkeitstag kann im Blut der Stute das Hormon PMSG (Pregnant Mare Serum Gonadotropin) nachgewiesen werden. Nachgewiesene PMSG-Konzentrationen beweisen, dass eine Befruchtung stattgefunden hat und die Gravidität bis zum 40. Tag bestanden hat. Der Nachweis ist lediglich für das Bestehen der Gravidität, nicht für die Intaktheit der Trächtigkeit beweisend (bleibt über ein Absterben des Fetus hinaus bestehen).


Impfungen der trächtigen Stute

In den ersten 4 Monaten sollte die Stute nicht geimpft werden, da in dieser Phase die Organe des Föten angelegt werden und es ggf. zu Missbildungen kommen könnte.

Gefürchtet ist der Virusabort (Verwerfen aufgrund einer Virusinfektion mit EHV-1), gegen den mit einer Impfung ein guter Schutz aufgebaut werden kann. Nach der Grundimmunisierung (2 Impfungen im Abstand von 4 bis 6 Wochen VOR der Trächtigkeit) weitere Impfungen während der Trächtigkeit im 5., 7. und im 9. Monat.

Vier Wochen vor der Geburt wird die Stute gegen Influenza und Tetanus geimpft, damit die Kolostralmilch bei der Geburt eine für den Schutz des Fohlens möglichst hohe Konzentration von Influenza- und Wundstarrkrampfabwehrstoffen enthält.


Entwurmung der trächtigen Stute

In den ersten 4 Trächtigkeitsmonaten sollte die Stute aus den gleichen Gründen wie bei unter „Impfung" nicht entwurmt werden.

2-4 Wochen vor dem Geburtstermin sollte die Stute dann entwurmt werden.


Abfohlen

  • Die Stute sollte mindestens 4 Wochen vor dem erwarteten Abfohltermin in ihrer Abfohlboxe untergebracht werden. So hat ihr Immunsystem genügend Zeit, die für das Fohlen so wichtigen, stallspezifische Antikörper zu bilden und in der Kolostralmilch anzureichern.
  • Die letzten 4 Wochen vor dem Abfohlen sollten für die Stute möglichst stressfrei ablaufen.
  • Eine eventuell vorhandene Caslick-Naht sollte geöffnet werden.
  • Die Hintereisen sollten abgenommen werden.
  • Wichtig: Falls möglich, sollte eine Kolostrumreseve eingefroren werden.